Sprechstunden zur Erstdiagnostik und Beratung hinsichtlich weiterer Behandlungsschritte (ab 1.4.2018 obligat vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen) für Erwachsene sowie Kinder, Jugendliche und deren Eltern
Probatorische Sitzungen vor Aufnahme einer Therapie
im Rahmen der vom jeweiligen Kostenträger übenommenen Sitzungszahl
Kurz- und Langzeittherapien für gesetzlich bzw. privat versicherte Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Sprechstunden, Akutbehandlung, Probatorik und bewilligte Psychotherapie bei gesetzlicher Krankenversicherung wird durch diese gemäß EBM getragen. Voraussetzung ist, dass Sie mir einmal im Quartal Ihre Krankenkassenkarte vorlegen und mich umgehend über jegliche Veränderungen (Umzug, Kassenwechsel) informieren. Lediglich bei einem nicht von mir verschuldeten Ausfall einer Sitzung ohne rechtzeitige Absage (48 Werktagsstunden vorher) Ihrerseits kann für Sie ein Ausfallhonorar anfallen.
Private Behandlungen werden Ihnen gemäß der Gebührenordnung für privatärztliche Leistungen (GOÄ/ GOP) in Rechnung gestellt. Sofern Sie privat und/oder über die Beihilfe versichert sind, trägt i.d.R. Ihre Versicherung die Kosten einer vorab durch diese genehmigte Behandlung. Es obliegt Ihnen, sich bei Ihrer Versicherung diesbezüglich zu erkundigen und evt. erforderliche Formulare/ Unterlagen im Vorfeld zu beschaffen, auszufüllen und die Genehmigung der Kasse einzuholen. Bei nicht von mir verschuldetem Ausfall einer Sitzung ohne rechtzeitige Absage Ihrerseits kann ein Ausfallhonorar anfallen.